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Landtagstalk „180 Tage EU-Datenschutzgrundverordnung
Seit Ende Mai ist die Datenschutzgrundverordnung in der gesamten Europäischen Union anzuwenden. Davon betroffen ist auch jeder Verein, der personenbezogene Daten verarbeitet. Für die Vereine gelten diese veränderten Datenschutzregeln genauso wie für kleine, mittlere oder größere Unternehmen und Behörden, sehen aber auch Ausnahmen vor.