Der Landtag beschließt:
I.
Drucksache 17/3581 11.09.2018
Nach dem Tötungsdelikt am Chemnitzer Bürger D.H. ist es zu massiven gewalttätigen Ausschreitungen in Chemnitz gekommen. Hunderte Rechtsradikale, Rassisten und Neo-Nazis versammelten sich, um verfassungsfeindliche Parolen zu brüllen und Menschen, die sie als Migranten einordneten, zu jagen, da die bisher bekannten Tatverdächtigen Flüchtlinge sind. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen verurteilt diese Gewalt als bösartigen Angriff auf die im Grundgesetz verankerten Grund- und Menschenrechte.